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Der Bundesverband der Selbständigen (BDS) begrüßt den gestern vom Bundestag beschlossenen Pfändungsschutz der Altersvorsorge von Selbständigen. Mit diesem Gesetz reagiert der Gesetzgeber auf die bisher ungleiche Behandlung von Selbständigen gegenüber Angestellten - wovon viele inhabergeführte Unternehmen mit persönlicher Haftung und Selbständige betroffen gewesen sind, die in der Regel eine private Altersvorsorge haben. Bislang war bei einer Insolvenz die private Altersvorsorge in vollem Umfang pfändbar, wogegen bei der gesetzlichen Rente die Altersvorsorge vor Zugriffen Dritter geschützt worden ist.
Mit der aktuellen Entscheidung wird eine alte Forderung des Mittelstands und des BDS erfüllt, Selbständige und Angestellten gleich zu behandeln und Härten einer ohnehin schwierigen Insolvenz abzufedern. BDS-Präsidentin Dorothea Störr-Ritter erklärt hierzu: "Der BDS begrüßt die Anerkennung des erarbeiteten Anspruches auf eine Rente für alle Selbständige, die das Risiko des Unternehmertums tragen und Arbeitsplätze schaffen. Die Gleichstellung der Selbständigen mit Angestellten bei einer Pfändung schützt betroffene Selbständige vor einem kompletten Verlust der Altersvorsorge und somit vor dem Gang zum Sozialamt. Endlich wird gewürdigt, dass Selbständige genauso hart für ihre Altersvorsorge gearbeitet haben, wie diejenigen, die - mit Arbeitgeberanteil - in die gesetzliche Rente einzahlen. Unterm Strich verliert die Selbständigkeit einen Risikoaspekt und wird dadurch attraktiver."
Allerdings weist die BDS-Präsidentin alle Selbständigen darauf hin, dass ihre Altersvorsorge bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen muss, um vor Pfändung geschützt zu sein. So muss eine einmalige Kapitalleistung im Vertrag ausgeschlossen sein. Hier ist die Aufklärung aller Selbständigen nötig - möglichst schon bei der Gründung des Geschäfts.
Weitere Informationen: Michael
Wehran, Tel.: 030/ 2804 9122
www.bds-dgv.de
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